Rule of law Poland
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Unabhängigkeit der Justiz: Ein wegweisendes Urteil

Der EuGH hat erstmals einen Teil der polnischen Justizreformen in einem Urteil als europarechtswidrig eingestuft. Das ist ein deutliches Signal, auch mit Blick auf andere europäische Mitgliedstaaten.

Die erzwungene Pensionierung von Richtern des polnischen Obersten Gerichtshofes – vergleichbar mit dem Bundesgerichtshof – verstößt gegen Artikel 19 des EU-Vertrages, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in einer Entscheidung, die sich für die Verteidigung der unabhängigen Justiz in den europäischen Mitgliedstaaten als wegweisend erweisen dürfte. Das Gericht sah in dem Vorgehen einen Angriff auf die Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Die Senkung des Pensionsalters mag zwar auf den ersten Blick trivial und politisch neutral erscheinen, zielte jedoch bei genauerer Betrachtung auf den wichtigen Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz.

2012 hatte der EuGH einen ähnlichen Fall in Bezug auf Richter in Ungarn zu beantworten. Damals scheuten sich die Richter in Luxemburg noch, das Thema unter dem Gesichtspunk der Unabhängigkeit der Justiz zu betrachten und stellten lediglich eine Altersdiskriminierung fest. Die pensionierten Richter bekamen eine Entschädigung, wurden aber nicht wieder eingesetzt. Das Urteil wurde vielfach als unbefriedigend empfunden, da es nur die Interessen der Richter in den Blick nahm, aber den systemischen Kern des Problems – den Austausch von Justizpersonal aus politischen Gründen – nicht berücksichtigte.

Im Fall des polnischen Obersten Gerichts hatte der EuGH die Umsetzung der Pensionierung schon im Rahmen einer frühen einstweiligen Anordnung unterbunden. Diese Maßnahme markierte das erste Mal, dass eine Institution der EU einen Angriff auf unabhängige Richter erfolgreich abwehren konnte. In einem Umfeld, in dem solche Angriffe auf Justiz-Institutionen zunehmen, ist das jetzige Urteil wegweisend.

Die jüngste Entscheidung des EuGH reiht sich in eine ganze Reihe von innerpolnischen Kontroversen ein, die die europäische Ebene erreicht haben. Seit 2015 krempelt Polens Regierungspartei Recht und Justiz (PiS - Prawo i Sprawiedliwość) das Justizwesen um. Die Regierung rechtfertigt die Reformen damit, dass sie die Effizienz der Gerichte erhöhten und die Hinterlassenschaften des kommunistischen Systems vor 1989 beseitigten. Viele polnische Juristen und Bürger sehen sie allerdings als einen Versuch der Regierung, die Kontrolle über weitere Teile der Justiz zu übernehmen.

In den letzten Jahren hat die polnische Regierung über 20 Gesetze initiiert, die das gesamte Justizwesen verändert haben. In einigen Fällen reagierte die polnische Regierung mit diesen Gesetzen auf Bedenken der Europäischen Kommission, schuf aber gleichzeitig neue Probleme. Viele Rechtsänderungen wurden im Eiltempo durch das Parlament gepeitscht, ohne dass eine ernsthafte Debatte stattfand.

Nach ihrem Wahlsieg im Jahr 2015 bestückte die Regierung duch fragwürdige Manöver das polnische Verfassungsgericht mit loyalen Richtern. Nach diesen Veränderungen spielt das Verfassungsgericht, einst ein Vorbild in Mitteleuropa, keine tragende Rolle mehr als Hüter der Verfassung. Es stoppte keine der vielen nachfolgenden Justizreformen.

Als nächstes nahm sich die Regierung den Nationalrat der Justiz vor, der die Unabhängigkeit der Justiz garantieren soll. Frühere Mitglieder wurden vom Parlament abgesetzt und durch regierungsfreundliche Richter ersetzt. Der neu ausgerichtete Rat hat sich die Agenda der Regierungspartei zu Eigen gemacht und nichts gegen den Umbau der Justiz getan. Stattdessen bestrafte er diejenigen Richter, die sich gegen die Angriffe auf den Rechtsstaat äußerten. Wegen dieser Entwicklungen supendierte der Europäische Dachverband der Justizräte den polnischen Justizrat.

Das Oberste Gericht war die dritte Institution, die die Regierung umbauen wollte. Die Herabsetzung des gesetzlichen Rentenalters bedeutete in der Praxis eine vorzeitige Zwangspensionierung von Richtern, einschließlich der amtierenden Ersten Gerichtspräsidentin, Prof. Małgorzata Gersdorf. Die Maßnahme löste eine große Protestwelle in Polen aus.

Die praktischen Auswirkungen des jüngsten Urteils sind begrenzt, da die polnische Regierung die umstrittenen Änderungen bereits auf Grundlage einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen hatte. Prof. Gersdorf und ihre Kollegen blieben im Amt. Die Signalwirkung ist umso größer.

Das Urteil dürfte zwei wesentliche Konsequenzen haben. Erstens ist zu erwarten, dass der EuGH mit ähnlicher Begründung weitere Fälle der Rechtsstaatlichkeit in Polen entscheiden wird. Gegenwärtig sind ein Duzend Verfahren anhänigig in denen es um veschiedenste Probleme geht, unter anderem: Disziplinarmaßnahmen gegen Richter, das Rentenalter der Richter einfacher Gerichte, die Schaffung neuer Kammern und Ernennung neuer Richter am Obersten Gericht und die Rechtmäßigkeit der Besetzung des Nationalrates.

Zweitens hat der EuGH seine Rolle als Hüter der Grundsatzwerte der EU bestätigt. Nach einem früheren Urteil über den Status portugiesischer Richter, dem jüngsten Urteil über die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft im Rahmen des Europäischen Haftbefehls sowie dem Urteil zur Herabsetzung des Rentenalters in Polen nimmt der EuGH zunehmend eine stärkere Stellung zu Themen ein, die er bisher nur mit spitzen Fingern angefasst hat.

Angesichts der Tatsache, dass die Kommission alleine wenig Erfolge bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit vorweisen konnte, wird nun der EuGH zu einer Bastion gegen Versuche, den Justizapparat politisch zu kontrollieren. Da die EU-Rechtsordnung und die Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten miteinander eng verzahnt sind und jedes Gericht der EU-Mitgliedstaaten im Grunde zugleich ein EU-Gericht ist, ist die Entscheidung des EuGH nur folgerichtig.

This article was first published on FAZ.net and forms part of the project “re:constitution – Exchange and Analysis on Democracy and Rule of Law in Europe”, funded by Stiftung Mercator. 

Photocredit: Kuba Kłopotowski/Flickr

This work is supported by

Stiftung Mercator